Arten der Mitgliedschaft
Der KSR-SW kennt n u r eine Familienmitgliedschaft, d.h. Familien und Lebenspartner aus einem Haushalt werden g e m e i n s a m aufgenommen. Der Beitrag ist ein Familienbeitrag und gilt als solcher auch für Alleinstehende.
Für Jugendliche, die ohne ihre Eltern - jedoch mit deren Zustimmung - Mitglied werden, gilt eine Sonderregelung. Geschwister gelten als Beitragseinheit bis zum erreichten 18. Lebensjahr.
Die Beiträge gelten für das Kalenderjahr und sind Familiensätze. Beitragszahlung erfolgt grundsätzlich mittels Einzugsermächtigung.
Im KSR-SW hat man die Wahl, eine bereits bestehende Mitgliedschaft in einem anderen DFK- oder DKV-Verein auf Wunsch beizubehalten. Diese Sportkameraden sind unsere "Anschlussmitglieder". Die Einzel- (DKV) und fördernde (DFK) -Mitgliedschaft gilt nicht als Mitgliedschaft in diesem Sinne und ist vor Eintritt in den KSR aufzulösen. Hierzu folgende Erklärung:.
1. Hauptmitglieder (Vollmitglieder) erhalten von uns DFK-Ausweise und DKV-Ausweise, die den Zutritt zu allen FKK-Geländen und -Veranstaltungen sowie zu allen Zeltplätzen und Ferienheimen des Deutschen Kanu-Verbands ermöglichen.
2. Anschlussmitglieder zum DKV müssen bei ihrer Aufnahme nachweisen, dass sie bereits Mitglied eines dem DFK angehörenden FKK-Vereines sind. Sie erhalten von uns DKV-Ausweise.
3. Anschlussmitglieder zum DFK müssen bei ihrer Aufnahme nachweisen, dass sie bereits Mitglied eines dem DKV angehörenden Kanuvereins sind. Sie erhalten von uns DFK-Ausweise.